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Info Hotelbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben hat die Region Hannover die „Allgemeinverfügung der Region Hannover für Beherbergungen, Übernachtungen sowie vergleichbare Angebote“ auf Ihrer Homepage veröffentlicht.

Hierzu zitieren wir:

1. Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Dies gilt auch für Betreiber von Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen. Anschlussheilbehandlungen im Sinne des SGB V sind hiervon ausgenommen.

Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise möglichst bis zum 19.03.2020, spätestens bis zum 25.03.2020 vorzunehmen.

2. Für Restaurants, Speisegaststätten und Mensen gilt, dass sie für den Publikumsverkehr nur geöffnet werden dürfen, wenn durch Auflagen sichergestellt ist, dass das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus, etwa durch Reglementierung der Besucherzahl und durch Hygienemaßnahmen und -hinweise minimiert wird.

Restaurants, Speisegaststätten und Mensen dürfen daher nur unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten.

Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 06.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr beschränkt.

Weitere Informationen: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Die-Allgemeinverf%C3%BCgungen-und-Einzelverf%C3%BCgungen-der-Region-Hannover/Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-f%C3%BCr-Beherbergungen,-%C3%9Cbernachtungen-sowie-vergleichbare-Angebote

Bitte beachten Sie, dass es hier noch zu Änderungen kommen kann.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren Teams alles GUTE!!!

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